
Privathaftpflichtversicherung Laut Gesetz ist derjenige, der einem anderen einen wie auch immer gearteten Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet, d.h. der Schädiger zahlt schlimmstenfalls lebenslänglich einen solchen Schaden ab. Ist er mittellos, geht der Geschädigte leer aus. Daher sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung haben.
Durch den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig geschädigten Dritten schützen. Der Versicherer klärt auch, ob der Versicherungsnehmer überhaupt schadenersatzpflichtig ist und weist unberechtigte Ansprüche ab. Falls es so weit kommen sollte, führt der Haftpflichtversicherer im Namen des Versicherungsnehmers die gerichtliche Auseinandersetzung, er übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die Prozesskosten. Die PHV übernimmt in gewisser Weise auch Teilaufgaben einer Rechtsschutzversicherung (Abwehr nicht berechtigter Ansprüche).