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Buchstabe - A

Hier finden Sie ein umfangreiches Versicherungslexikon von A bis Z. Wählen Sie den Anfangsbuchstaben von dem gewünschten Suchbegriff oder nuten Sie die Suche:


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Anspruchschaden / Anspruchleistung


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Anzeigepflicht

Der Versicherungskunde ist beim Abschluß, bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung seines Lebensversicherungvertrages dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu schildern. Verschweigt er gravierende Krankheiten oder gibt sie nicht richtig an, dann spricht der Fachmann von "einer Verletzung der Anzeigepflicht". Ist eine solche nachzuweisen, so kann das Versicherungsunternehmen innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluß bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages - bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren - von diesem zurücktreten.


Äquivalenzprinzip


Ärztliche Untersuchung


Assekuranz


Assistance


Aufschubzeit


Aufwendungen


Ausbildungsversicherung


Aussteuerversicherung


AVAD