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Die Anlagepolitik der Lebensversicherungunternehmen unterliegt den Vorschriften des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes. Bei der Kapitalanlage werden möglichst große Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und angemessene Mischung und Streuung verlangt. Die bevorzugten Anlageformen sind: Schuldscheindarlehen an Bund, Länder, Gemeinden und Industrieunternehmen, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Hypothekendarlehen sowie Grundbesitz. Daß die Vermögenswerte ordnungsgemäß angelegt sind, darüber wacht ein Treuhänder.