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Buchstabe - G

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Gebuchte Beiträge


Gefährdungshaftung


Gefahrengemeinschaft


Geldanlage

Die Anlagepolitik der Lebensversicherungunternehmen unterliegt den Vorschriften des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes. Bei der Kapitalanlage werden möglichst große Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und angemessene Mischung und Streuung verlangt. Die bevorzugten Anlageformen sind: Schuldscheindarlehen an Bund, Länder, Gemeinden und Industrieunternehmen, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Hypothekendarlehen sowie Grundbesitz. Daß die Vermögenswerte ordnungsgemäß angelegt sind, darüber wacht ein Treuhänder.


Generationenvertrag


Gesetz der großen Zahl


Gesundheitsprüfung


Gliedertaxe


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