
Hier finden Sie ein umfangreiches Versicherungslexikon von A bis Z. Wählen Sie den Anfangsbuchstaben von dem gewünschten Suchbegriff oder nuten Sie die Suche:
Grundprinzip - nicht "Vertrag" im Rechtssinn - der gesetzlichen Rentenversicherung, wonach die Jüngeren die Renten der Alten finanzieren. Die aktiv im Berufsleben Stehenden sorgen mit ihren Beiträgen für den Lebensunterhalt der Rentner. Die Problematik des Generationenvertrages liegt in seiner Empfindlichkeit durch demographische Einflüsse.