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Besondere Form der Lebensversicherung, auch Aussteuerversicherung genannt. Versicherungsleistung wird bei Heirat, spätestens (meist) zum 25. Geburtstag des Kindes fällig. Das Mädchen darf bei Vertragsabschluß nicht älter als 10, der Junge nicht älter als 12 Jahre sein. Versichert ist außerdem der Versorger (in der Regel ein Elternteil): bei seinem Tod entfällt die weitere Beitragszahlung.