
Hier finden Sie ein umfangreiches Versicherungslexikon von A bis Z. Wählen Sie den Anfangsbuchstaben von dem gewünschten Suchbegriff oder nuten Sie die Suche:
Der Antragsteller kann seine auf den Abschluß eines Versicherungsvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Versicherungsantrages schriftlich widerrufen. Maßgebend für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Widerrufserklärung beim Versicherer oder dem Versicherungsvermittler. Der Versicherungsnehmer ist auf dieses Widerrufsrecht im Antragsvordruck ausdrücklich hinzuweisen. Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht bei Vertragslaufzeiten unter einem Jahr, bei der Gewährung sofortigen Versicherungsschutzes durch den Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers und wenn der Antragsteller Vollkaufmann ist.